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Breitscheid 5.11.2012

Neue Förderquoten für Kommunen bei der Sanierung
    der Beleuchtungstechnik

 

Seit Sommer 2008 fördert das BMU / Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gem. der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" eine Vielzahl von Projekten in Kommunen, damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreicht werden. Die Mittel des BMU werden auf Antrag hin als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Förderprogramm stößt bei Kommunen auf großes Interesse: 2012 sind rund 3.000 Förderanträge aus dem gesamten Bundesgebiet bewilligt worden.

 

Die Förderquoten für Kommunen für 2013 sind Ende Oktober bekannt gegeben worden:

 

- 20% bei der Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung (als verlorener Zuschuss)

 

- 40% bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung (als verlorener Zuschuss);

 

dabei wird die Förderung auf den Einsatz von LED-Beleuchtungssystemen begrenzt

 

Das Antragsverfahren

Förderanträge können vom 1. Januar bis 31. März 2013 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Neben der Anschaffung der Beleuchtungshardware für die Straßen- und die Innenbeleuchtung werden vom BMU auch Beratungsleistungen und die Erstellung von Konzepten zur energetischen Optimierung gefördert.

 

Beleuchtungssanierung der Innen- und Außenbeleuchtung mit BMU- und KfW-Mitteln

 

Aufgrund der stark steigenden Stromkosten ab 2013 sollten Kommunen auf das Fördermittelangebot des BMU zurückgreifen. Darüber hinaus stehen den Kommunen in diesem Zusammenhang Sonderfinanzierungsmittel der KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Die Mittel der KfW werden ausdrücklich für diese Maßnahmen zur Verfügung gestellt, der Zinssatz ist für Kommunen sehr attraktiv (Tageszinssatz von 0,35% am 5.11.2012). Dabei besteht kein Kumulierungsverbot mit den Zuschüssen aus der BMU-Klimaschutzinitiative.

 

iCon und Partner beraten produkt- und herstellerunabhängig - wir begleiten Kommunen, kommunale Gesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften in öffentlicher Hand oder Kirchenverbände bei der energetischen Optimierung von Liegenschaften und Immobilien.

Bei Fragen hinsichtlich der Konzepterstellung, der für den Einsatzzweck idealen LED-Beleuchtungssysteme, der Steuerungs- und Regelungstechnik rufen Sie uns an unter Telefon 02777 / 9134-0 oder senden Sie uns Ihre Anfrage per eMail an info@icon-fm.de

 

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